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Aktuelle Informationen für JungunternehmerInnen, GründerInnen und alle, die es (vielleicht) werden wollen:
startklar - Businessplanwettbewerb OWL
Zirkelberatung NRW
START-AWARD NRW
UTE-Unternehmerinnen-Treff Espelkamp
Unternehmerinnen-Treff Lübbecke
Gründungszuschuss
Fördermöglichkeiten der
Arbeitsagenturen
Patentserver des BMWi
Gründer-Coaching durch Agentur für Arbeit
Meistergründungsprämie
Gründerfonds Bielefeld-OWL neu aufgelegt
Bildungsscheck für Jungunternehmer
Bildungsprämie
Freiwillige
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
KfW-Startgeld
Gründerportal
Unternehmensregister im Internet
Gründer-Community im Internet
Förderdatenbank des Bundes
Gründungsfreundliches Gewerbemeldeverfahren NRW
Online-Werkzeuge für Gründer
PC-Lernprogramm für Existenzgründerinnen
Franchisebörsen
Steuertipp: Vorweggenommene Betriebsausgaben
Steuerlexikon: Kostenlos Fachbegriffe nachschlagen
startklar - Businessplanwettbewerb OWL
Der erste OWL-weite Businessplanwettbewerb ist abgeschlossen. Zehn gute
Geschäftskonzepte wurden ausgezeichnet, davon zwei aus Minden-Lübbecke: impiris
GmbH & Co. KG, Minden und ClinFlows UG & Co. KG, Hüllhorst.
Die azubiarena - Wettbewerbsbeitrag von impiris - ist eine internetbasierte
Prozess- und Kommunikationsplattform zur Standardisierung von Such-,
Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen auf dem Ausbildungsmarkt.
https://azubiarena.de
Die Onlineplattform ClinFlows verbessert den Austausch zwischen Patientendaten,
medizinischen Bildern und Informationen zwischen Ärzten, Experten und
Industriepartnern, wenn es um die Erforschung und Einführung medizinischer
Behandlungsmethoden und Produkte geht.
http://clinflows.com
Insgesamt gab es 130 Anmeldungen beim Wettbewerb, 58 Businesspläne wurden zur
Bewertung eingereicht. Die Wettbewerbspartner und Sponsoren sind wegen dieser
guten Resonanz überein gekommen, den Wettbewerb in 2012 erneut auszurufen.
Weitere Informationen:
www.startklar-owl.de
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START-AWARD NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW
vergibt zusammen mit der NRW-Bank und der KfW-Mittelstandsbank im Vorfeld der START-Messe
(23.09.2011, Messe Essen) den START-AWARD NRW.
In der Kategorie "Erfolgreiches Kleinstunternehmen" werden Jungunternehmen gesucht, die
eine wirtschaftlich erfolgreiche
Unternehmensführung durch beispielweise Erzielung einer
überdurchschnittlichen bis guten Umsatzrentabilität bewiesen haben.
In der Kategorie "Innovative Jungunternehmen" können sich junge
UnternehmerInnen aller Branchen bewerben, die z.B. mit einer neuen
Geschäftsidee eine Marktnische besetzt oder mit einem innovativen
Geschäftskonzept bestehende Angebote verbessert haben.
Die Unternehmensgründung muss in beiden Kategorien zwischen dem
01.01.2006 und dem 31.12.2009 erfolgt sein.
Bewerbungen sind möglich ab 01.05.2011.
Weitere Informationen: www.start-award.de
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Zirkelberatung NRW
Beratungsförderungsprogramm
Gefördert werden
können arbeitslose ALG I- oder ALG II-Bezieher. Bei
einer vergleichbaren Einkommenslage können auch
Berufsrückkehrende und Hochschulabsolventen
teilnehmen.
Die Beratung kann nur vor Aufnahme der
selbständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und
Einzelberatung, an der mindestens vier, maximal
sechs Personen teilnehmen. Der Umfang der
Zirkelberatung beträgt pro Teilnehmer ein Tagewerk
(à 8 Std.), das je zur Hälfte in Einzel- und
Gruppenberatung durchgeführt wird. Die Anzahl der
Gruppenberatungsstunden ist damit abhängig von der
Teilnehmerzahl.
Mit
fachlicher Unterstützung durch selbständige
Gründungsberater wird ein individuelles
Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft.
Das
Land NRW unterstützt die Teilnahme an einer
Zirkelberatung mit einem Zuschuss von max. 500,00 €.
pro Teilnehmer. Der Eigenanteil beträgt mindestens
150,00 € zuzügl. MwSt. bezogen auf den
Gesamtrechnungsbetrag..
Vor
Beginn der Beratung ist ein Kontaktgespräch mit
allen Beteiligten bei einer Anlaufstelle zu führen,
die die Förderanträge entgegen nimmt.
Anmeldung bei:
Birgit
Ahrens, Kreis Minden-Lübbecke
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Bildungsscheck für Jungunternehmer
Bildungsschecks können an mitarbeitende InhaberInnen und TeilhaberInnen von Unternehmen, die
nicht länger als 5 Jahre bestehen, ausgestellt
werden.
Ebenso kann ein Unternehmen Bildungsschecks zur
Kofinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen für
Mitarbeiter erhalten (max. 10 pro Jahr).
Mit dem Bildungsscheck können berufsbezogene
Weiterbildungsmaßnahmen zu 50 % bezuschusst werden
Ab dem 01.01.2009 gelten neue Förderrichtlinien:
Höchstbetrag pro Scheck: 500,00 €
Max. 1 Scheck pro Person / alle 2 Jahre
Gültigkeitsdauer der Schecks: 3 Monate
Weitere Infos und Beratungstermine: Petra
Hempen-Diekmann,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 29 00
p.hempen-diekmann@minden-luebbecke.de
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Bildungsprämie:
Weiterbildungsförderung für Selbständige und
Arbeitnehmer
Die Konditionen des Förderprogramms
"Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung sind ab 01.01.2010 deutlich verbessert
worden.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen
Erwerbstätiger (= auch Selbständiger), sofern das zu
versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bzw. 51,200 €
bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der
Weiterbildungskosten, max. 500 €.
Der Bildungsscheck kann 1x jährlich in einem
Beratungsgespräch ausgestellt werden. Wichtig:
Erst beraten lassen, dann zur Weiterbildung
anmelden!
Weitere Infos und Beratungstermine: Petra
Hempen-Diekmann,
Kreis Minden-Lübbecke, Tel. 0571 / 8 07 29 00
p.hempen-diekmann@minden-luebbecke.de
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Gründungszuschuss
der Agentur für Arbeit
Erstbewilligung und Verlängerung
Seit 01.08.2006 wurde die bisherige Förderung der
Agentur für Arbeit (Überbrückungsgeld / Ich-AG)
ersetzt durch den Gründungszuschuss:
2-Phasen-Modell: In den ersten 9 Monaten erhalten
GründerInnen pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres
ALG I zuzügl. einer Pauschale von 300,00 € für die
soziale Absicherung. Nach Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
kann die Arbeitsagentur für weitere 6 Monate die
Pauschale von 300,00 € gewähren.
Neben der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
müssen die GründerInnen der Arbeitsagentur ihre
persönliche und fachliche Eignung darlegen.
Gefördert werden nur Personen, die arbeitslos sind
und noch mindestens einen Restanspruch auf ALG I von
3 Monaten haben. Ein direkter Übergang aus einem
Arbeitsverhältnis in eine geförderte Selbständigkeit
ist nicht mehr möglich. Wer ohne wichtigen Grund sein bestehendes
Arbeitsverhältnis selbst kündigt, erhält für eine
Karenzzeit von 3 Monaten keine Förderung. Die
Förderdauer wird zusätzlich um die Karenzzeit
gekürzt.
Die Gründungsförderung wird mit Restansprüchen auf
ALG I verrechnet.
2 Monate vor Auslaufen der 9monatigen Grundförderung
kann die 6monatige Verlängerung beantragt werden.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Änderungen der persönlichen Daten?
Änderung von Art und Umfang der selbständigen
Tätigkeit?
Anzahl der Wochenarbeitsstunden in selbständiger
Tätigkeit (mind. 15, sonst keine Förderung!)
Angabe eventueller zusätzlicher nichtselbständiger
Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang
Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben
Ausblick auf die künftige Geschäftsentwicklung
BWA des Steuerberaters oder des
Buchhaltungsprogramms
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Persönliches Coaching für
Gründer: Förderung durch die Agentur für Arbeit
Im ersten Jahr der Selbständigkeit können
Zuschüsse der Agentur für Arbeit für persönliches
Coaching beantragt werden. Das Coaching kann sich
auf alle Bereiche der Unternehmensführung beziehen
mit Ausnahme regelmäßig anfallender Arbeiten (z.B.
Buchführung, Jahresabschluss etc.). Die Wahl des
Beraters ist frei.
Erstattet werden 90 % des Beraterhonorars, max.
40,00 € /Std.
Förderfähig sind 12 Coaching-Stunden.
Info: Agentur für Arbeit
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Tipps
für Unternehmer
MittelstandDirekt.de, ein Informationsservice der
Volks- und Raiffeisenbanken, gibt Tipps und Infos
für Unternehmer:
www.mittelstanddirekt.de
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Selbständig Tätige haben die Möglichkeit, sich
freiwillig in der Arbeitslosenversicherung
weiterzuversichern.
Voraussetzungen: Innerhalb der letzten 24 Monate vor
Aufnahme der Beschäftigung muss für mindestens 12
Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden
haben. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung
ist spätestens 1 Monat nach Aufnahme der
selbständigen Tätigkeit zu stellen.
Als betragspflichtige Einnahme, nach der sich die
Höhe der Versicherungsbeiträge bemisst, gilt ein
Betrag von 25 % der mtl. Bezugsgröße. Der
Beitragssatz wird auf 4,2 % gesenkt.
Info:
Agentur für Arbeit
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Patentserver des BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) bietet einen Online-Patentserver
mit Informationen zu dem Thema Patente und Geistiges
Eigentum. Zudem informiert das Portal über
Förderprogramme des BMWi und stellt Kontakte und
Beratungsadressen für die Patentierung und
Verwertung von Erfindungen zur Verfügung.
www.patentserver.de
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Gründerportal
Das Gründerportal
www.existenzgruender.de (Urheber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) bietet
einen zentralen Zugang zu Informationen, Beratung
und Serviceleistung rund um das Thema Gründung.
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Elektronisches
Unternehmensregister
Wesentliche publikationspflichtige Daten eines
Unternehmens können ab 01.01.2007 über
www.unternehmensregister.de online abgerufen
werden. Über diese zentrale Internetadresse stehen
alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren
Offenlegung von der Rechtordnung vorgesehen ist,
online bereit.
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Gründer-Community im Internet
Die Gründer-Community GiT (www.g-i-t.de)
als virtuelle Kooperationsbörse für Existenzgründer
und Jungunternehmer. Das Angebot ermöglicht die
Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner
durch Aushängen eines Gesuchs am virtuellen
Schwarzen Brett.
Das Projekt wird vom Land NRW und der EU gefördert.
Die Programmverantwortung und Projektleitung liegt
beim RKW NordWest e.V.
Neben der Kooperationsbörse bietet die
Gründer-Community Informationen und Austausch zu
allen Aspekten der Existenzgründung und
Selbständigkeit. Zusätzlich stehen den
Community-Mitgliedern in Foren und Chats kompetente
Experten zur Verfügung.
Seitenanfang
Gründungsfreundliches
Gewerbemeldeverfahren NRW
Auf der Internetseite der STARTERCENTER NRW (www.startercenter.nrw.de)
können sich GründerInnen im Infocenter
Gewerbeanmeldung NRW einen kompletten Überblick
darüber verschaffen, welche Erlaubnisse und
Genehmigungen sie für ihr jeweiliges
Gründungsvorhaben benötigen.
Seitenanfang Viele nützliche Online-Werkzeuge für
Gründer bietet das neue Portal www.progruender.de.
Der Nutzer findet dort Kalkulationshilfen, Checklisten und Online-Rechner rund
um den Gründungsprozess. Unter der Rubrik "Info-System Gründer"
findet sich eine spezielle Suchmaschine, in der auf rund 18.000
deutschsprachigen Webseiten zum Thema Gründung recherchiert werden kann.
Seitenanfang
Neue Förderdatenbank
des Bundes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) präsentiert die neue Förderdatenbank des
Bundes im Internet. Sie enthält erweiterte
Suchmöglichkeiten und zusätzliche Inhalte.
Detaillierte Informationen über mehr als 1.000
Förderprogramme von Bund, Ländern und EU stehen
bereit.
Weitere Informationen:
www.foerderdatenbank.de
Seitenanfang
Gründerfonds Bielefeld-OWL
neu aufgelegt
Mit dem Gründerfonds (Gemeinschaftsinitiative des OB
Bielefeld, der WEGE GmbH, der Sparkasse Bielefeld
und der IHK Ostwestfalen) werden junge
Technologieunternehmen in OWL in der Gründungs- und
Wachstumsphase mit schrittweise bereitgestelltem
Beteiligungskapital unterstützt. Das Investment pro
Beteiligung liegt zwischen 50.000 € und 500.000 €
und erfolgt als Minderheitsbeteiligung in offener
oder stiller Form. Die Beteiligung soll nach einer
Investitionsphase von 5 Jahren mit eine
marktüblichen Rendite verkauft werden.
Weitere Informationen:
www.wege-bielefeld.de
Seitenanfang
PC-Lernprogramm
"Existenzgründungsberater"
Der "Existenzgründungsberater" des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
stellt ExistenzgründerInnen die wichtigsten Etappen
auf dem Weg zur beruflichen Selbständigkeit vor: Mit
kurzweiligen Informationen, Übersichten, Checklisten
und weiterführenden Adressen
www.einfach-gruenden.orgSeitenanfang
Franchisebörsen: Neue Gründungsideen zu
fairen Bedingungen Zur Erleichterung der Suche nach dem
richtigen Franchisepartner bietet die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) zusammen mit dem BMWA
eine Franchisedatenbank an. Anhand von qualifizierten Basisinformationen können
sich potenzielle Gründerinnen und Gründer verlässlich über die einzelnen
Franchisesysteme informieren.
Die in der Datenbank veröffentlichen Angaben werden
nach einem einheitlichen Maßstab geprüft. Basis
hierfür sind Kriterien für solide und faire Vertragsbedingungen, die für die
Förderungswürdigkeit von Franchisesystemen ausschlaggebend sind.
Die
Datenbank ist zugänglich unter www.nexxt.org.
Neu ist die Online-Plattform des Deutschen
Franchise-Verbandes, die rund 850 Franchise-Angebote
mit sehr detaillierten Suchmöglichkeiten umfasst:
www.franchiseportal.de Seitenanfang
Neues KfW-StartGeld
Ab dem 01.01.2008 werden die bisherigen Förderprogramme "StartGeld" und
"Mikro-Darlehen" zum KfW-Startgeld zusammengefasst.
Beantragt werden kann das KfW-StartGeld von Existengründern, Einzelunternehmern
(auch Freiberuflern) und kleinen Unternehmern, die nicht älter als drei Jahre
sind. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 50.000 €; das Darlehen ist zu
80 % haftungsfreigestellt. Innerhalb von drei Jahren nach Gründung kann das
Kreditprogramm auch zweimal in Anspruch genommen werden, so lange der kumulierte
Betrag 50.000 € nicht übersteigt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Amt für
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Dietmar Birke (Tel. 0571 / 807-2319). Wir schicken Ihnen gern weiteres Material zu Fördermöglichkeiten zu und beraten Sie auch nach vorheriger Terminabsprache persönlich.
Steuertipp: Vorweggenommene
Betriebsausgaben
Schon bevor Sie mit Ihrer selbstständigen
Tätigkeit begonnen haben, sind Ihnen in der Regel
betriebliche Kosten entstanden. Diese können Sie in
Ihrer ersten Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw.
Bilanz steuerlich geltend machen (= vorweggenommene
Betriebsausgaben), sofern sie innerhalb von 3 Jahren
vor der Gründung entstanden sind.
Anerkannt werden:
Kosten für Planung, Werbung und Organisationsaufbau
Kosten der Beratung (Unternehmens- /Steuerberater,
Rechtsanwalt)
Vertrags-, Gerichts- und Notarkosten
Gebühren für Handelsregistereintrag
Aufwendungen für Büromaterial und Fachliteratur
Fahrtkosten für alle betrieblichen Fahrten.
Hinweis: Sie können vorweggenommene
Betriebsausgaben auch dann steuerlich geltend
machen, wenn Sie Ihre Absicht, selbstständig zu
werden, aufgeben.
Vorsteuerabzug für Fortbildung
vor Beginn der Selbstständigkeit
Fortbildungskosten sind häufig schon
vor Beginn der
selbstständigen Tätigkeit als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Bereitet
eine
Fortbildung
direkt auf eine selbstständige Tätigkeit vor, können
Sie sich auch die gezahlte Mehrwertsteuer für
Kursgebühren, Literatur-, Material- und Fahrtkosten
vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung
ist
allerdings,
dass Sie den Zusammenhang zwischen Schulung und
Selbstständigkeit schlüssig darlegen. Seitenanfang
Steuer-Lexikon: Kostenlos
Fachbegriffe nachschlagen
Was sind Veräußerungsgewinne, und wie funktioniert das Halbeinkünfteverfahren? Wenn Sie nicht gerade ein Experte in
Sachen Steuerfragen sind, können Sie diese Fachbegriffe
im virtuellen Steuerlexikon des Bundesministeriums für
Finanzen kostenlos nachschlagen. Hier finden Sie über 60 Einträge zu
Steuerfragen - von der Abgabenordnung (AO) bis zur Zwischenerzeugnissteuer.
www.bundesfinanzministerium.de
UTE - Unternehmerinnen-Treff Espelkamp
Mit der Gründungsversammlung im Februar 2006 wurde der Unternehmerinnen-Treff
UTE für Espelkamp und Umgebung ins Leben gerufen. Initiatorinnen sind die
Gleichstellungsbeauftragten Beate Henke (Espelkamp), Angelika Otte (Rahden),
Sabine Denker (Stemwede) und Ruth Graf, Büroservice.
UTE trifft sich jeden 3. Dienstag im Monat zu Workshops,
Info-Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch.
Termine
Weitere Infos: www.ute-web.com
UnternehmerinnenTreff Lübbecke
Der UnternehmerinnenTreff Lübbecke ist ein
offener Zusammenschluss für kleine und mittelständische Unternehmen,
selbstständige Frauen, Freiberuflerinnen und unternehmerisch denkende
Frauen.
Er wird organisiert von Yvonne Marchiewitz, Rahden, und Angelika Lüters,
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke.
Der UnternehmerinnenTreff trifft sich jeden 1. Donnerstag im Monat zu Workshops,
Info-Veranstaltungen und Erfahrungsaustausch.
Termine
Weitere Infos:
www.unternehmerinnen-treff.de
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